. .
Illustration

AUS- UND WEITERBILDUNG

Unterrichtungen im Gastgewerbe

IHK24

Unterrichtung im Gastgewerbe

Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes mehr

AUS- UND WEITERBILDUNG

Allgemeine Informationen

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz. mehr

AUS- UND WEITERBILDUNG

Termine Magdeburg 2013 (PDF, 11 KB)

Termine der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes zum Download

AUS- UND WEITERBILDUNG

Termine Wernigerode 2013 (PDF, 6 KB)

Termine der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes zum Download

AUS- UND WEITERBILDUNG

Termine Salzwedel 2013 (PDF, 6 KB)

Termine der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes zum Download

DOKUMENT-NR. 6497

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0391 5693-225
  • Fax: 0391 5693 333-225

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • AUS- UND WEITERBILDUNG

17.05.2013

Duale Ausbildung – Vorbild für Europa?

Das deutsche Berufsausbildungsmodell kann auch in anderen europäischen Ländern hervorragend funktionieren – darauf hat jetzt Steffen Gunnar Bayer, Referatsleiter Bildungsexport beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), in einem Radiointerview hingewiesen.