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STANDORTPOLITIK

Neuordnung der Rundfunkfinanzierung ab 2013

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist am 1.1.2013 in Kraft getreten.

Er stellt die Rundfunkgebühr nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage. Künftig ist nicht mehr pro Gerät eine Gebühr zu entrichten, sondern jeder Haushalt und jeder Betrieb muss zahlen - egal, ob er einen Fernseher, ein Radio, einen Internet-PC oder gar nichts hat.

Nutzen Sie das nebenstehende Angebot an Informationen und den entsprechenden Service als Entscheidungs- und Gestaltungshilfe.

DOKUMENT-NR. 12049

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