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Gesetz zur Verhütung von Infektionskrankheiten (Link: http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html)
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Ob Würstchen- oder Blumenstand auf einem Wochenmarkt oder Imbisswagen auf dem Parkplatz eines Supermarktes, als Unternehmer haben Sie viele Vorschriften, Gesetze und Verordnungen zu beachten. Welche Genehmigung werden benötigt?
Diese Frage lässt sich aufgrund der unübersichtlichen Gesetzeslage selten in wenigen Sätzen beantworten. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten aufzunehmen. Einen ersten Überblick soll Ihnen diese Übersicht verschaffen, in der wir einige Gewerbetätigkeiten und die dafür erforderlichen Voraussetzungen bzw. Genehmigungen für Sie zusammengefasst haben.
Verkauf auf festgesetzten Märkten
Es gibt sogenannte festgesetzte Märkte. Diese werden von der zuständigen Behörde auf Antrag eines Veranstalters festgelegt. Hierzu zählen beispielsweise Wochenmärkte, Volksfeste, Flohmärkte und Jahrmärkte. Wenn Sie auf einem solchen Markt alkoholfreie Getränke und Speisen verkaufen möchten, benötigen Sie lediglich
Verkauf im Reisegewerbe
Wollen Sie mit einem Verkaufswagen oder Verkaufsstand an verschiedenen Standorten wie z.B. privaten Flohmärkten und anderen nicht festgesetzten Veranstaltungen stehen, dann benötigen Sie
Achtung: Der Verkauf von alkoholischen Getränken (ausgenommen Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen) ist im Reisegewerbe verboten. In Ausnahmefällen kann Ihnen aber die zuständige Behörde den Ausschank von Alkohol gestatten (siehe kurzfristige Verkaufstätigkeit / Gestattung)
Verkauf auf öffentlichen Wegen
Für den Straßenhandel mit Verkaufsstand brauchen Sie eine spezielle Genehmigung. Wenn Sie beispielsweise mit einem Pkw öffentliche Wege oder Straßen für den Verkauf nutzen oder dort einen Verkaufstisch aufstellen, benötigen Sie
Kurzfristige Verkaufstätigkeit
Für einen kurzfristigen Verkauf (mit Alkohol) bei besonderen Anlässen z. B. bei Messen oder Ausstellungen, kann Ihnen die zuständige Behörde eine gastronomische Tätigkeit unter erleichterten Voraussetzungen gestatten. Diese
beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten.
Beachten Sie, dass dies nur die Voraussetzungen für die Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sind. Während der Ausübung Ihres Gewerbes haben Sie als Unternehmer in der Regel weitere Vorschriften wie Gewerbeordnung, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Lebensmittelhygieneverordnung, Sozialgesetzbuch etc. einzuhalten.
© IHK Magdeburg
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.
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